Wer muss was beweisen?
Mieter versus Vermieter bei Schimmel oder Feuchtigkeit in der Mietwohnung
Sommer 2019
Kommt es zur Schimmelbildung in einer Mietwohnung, ist dies für die Betroffenen oft mit großer Sorge um die Gesundheit und schnell mit Ärger verbunden.
Denn Vermieter und Mieter weisen sich sehr häufig gegenseitig die Schuld zu. „Kern des Problems ist in der Regel, wer was zu beweisen hat“, sagt Rechtsanwalt Christoph Mertens. Zunächst ist meistens der Mieter aufgefordert, darzulegen, dass sich überhaupt Feuchtigkeit oder Schimmel in seiner Wohnung befinden. Dies ist oft noch recht einfach und rechtssicher umsetzen. Anders sieht es bei der Ursachenforschung aus, wie Mertens erklärt: „Im ersten Schritt muss der Vermieter nachweisen, dass die Ursache für den Feuchtigkeitseintritt bzw. den Schimmel nicht in seinem Einfluss- und Verantwortungsbereich liegt.“ Sind Baumängel oder ähnliches ausgeschlossen, wechselt die Beweislast zum Mieter. Dieser muss darlegen, dass er den Schaden nicht verursacht und die Wohnung ausschließlich vertragsgemäß benutzt hat.
Ist schon einmal ein derartiger Schaden aufgetreten und behoben worden, steht wieder der Vermieter in der Beweispflicht. „Er muss glaubhaft machen, dass die Mängelbeseitigungsmaßnahmen richtig ausgeführt worden sind und erfolgreich waren“, sagt der Rechtsanwalt. Das gleiche Prozedere ergibt sich, wenn der Vermieter darauf hinauswill, dass es sich um einen unerheblichen Mangel handelt. Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Liegen Schäden durch Schimmel oder Feuchtigkeit vor, obliegt es grundsätzlich dem Vermieter, seine Sichtweise der Dinge mit Beweisen zu untermauern. Deshalb rät Rechtsanwalt Mertens: „In Streitfällen ist es für den Vermieter im Zweifel sinnvoll, selbst für eine Beweissicherung zu sorgen.“
Lindigkeit | Mertens
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