Förderung? Immer mit Expertenberatung!
Der Kurzüberblick über aktuelle Fördermöglichkeiten.*
Sommer 2023
„Die Förderungen von Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden ist undurchsichtig und kompliziert“, sagt Dipl.-Bauingenieur Frank Schonlau. Deshalb ist sein eindringlichster Rat: „Wenn für eine Sanierung Fördermittel in Anspruch genommen werden sollen, immer einen Energieberater oder vergleichbare Experten hinzuziehen!“
Grundsätzlich bestehen drei verschiedene Fördermöglichkeiten: Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und in Form eines Steuerbonus. Schonlau weiter: „Diese Förderungen begünstigen fast ausschließlich energetische Maßnahmen.“
KfW – Kredite und Tilgungszuschüsse
Vor allem für Komplettsanierungen sind die Förderungen der KfW ausgelegt. Diese erfolgen über zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse. Je Wohneinheit kann eine Kreditsumme von höchstens 150.000 Euro beantragt werden. Wie hoch die Tilgungszuschüsse maximal ausfallen, hängt davon ab, welche Energieeffizienzklasse ein Gebäude nach der Sanierung erreicht. Die Spanne reicht aktuell von 6.000 Euro für ein Effizienzhaus 85 bis zu 37.500 Euro bei einem Effizienzhaus 40 mit dem Zusatz „Erneuerbare-Energien-Klasse“. Wenn das Gebäude laut Energieausweis zu den energetisch schlechtesten Gebäuden in Deutschland gehört, lässt sich der Tilgungszuschuss mit dem „Worst-Performing-Buildings-Bonus“ noch einmal um bis zu zehn Prozent steigern.
BAFA – Einzelmaßnahmen
Die Unterstützung beim BAFA ist auf Einzelmaßnahmen ausgerichtet. So werden für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Außentüren), an der Anlagentechnik (ohne Heizungen), also zum Beispiel Lüftungsanlagen, und Heizungsoptimierungen zwischen 15 und 20 Prozent der Kosten gefördert. Außerdem sind der Austausch und der erstmalige Einbau von Heizungsanlage förderfähig. Je nach Ausgangsheizung und eingebauter Technik beträgt die Fördersumme zwischen zehn und 40 Prozent.
Steuerbonus und Regionale Förderungen
Außerdem bietet der Staat noch eine weitere Fördermöglichkeit im Einkommensteuergesetz. So kann gemäß § 35 c EStG eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen in Anspruch genommen werden. Die Förderung beträgt maximal 20 Prozent der Kosten, verteilt über drei Jahre. Die Hauptvoraussetzungen: das Gebäude liegt innerhalb der EU und wird zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Dann können bis zu 40.000 Euro Steuerermäßigung erreicht werden. Übersteigt allerdings die Steuerermäßigung die tatsächlich gezahlte Steuer, verfällt die nicht genutzte Ermäßigung. Darüber hinaus sind weitere Auflagen zu erfüllen. Neben den staatlichen Förderungen lohnt oft der Blick auf regionale Angebote. Hier legen Länder, Landkreise und Gemeinden immer wieder eigene Programme auf.
* Alle Angaben, insbesondere zur Höhe und den Voraussetzungen in Bezug auf die Förderprogramme, stellen den aktuellen Stand dar und sind ohne Gewähr.
Ihre Experten
Frank Schonlau
Dipl.-Bauingenieur / Sachverständiger
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