Alle F­reiheiten: von größeren Zimmern bis zum altersge­rechten Bad

Bei Umbaumaßnahmen Barrieref­reiheit bedenken und Förderungen nutzen.

Sommer 2020

„Es kann ein lange gehegter Wunsch oder eine spontane Idee sein, wenn Kunden uns bezüglich einer Umgestaltung ihrer Innenräume ansprechen“, sagt Dipl.-Bauingenieur Frank Schonlau.

Oft hat sich die Nutzung einer Immobilie verändert, bevor Eigentümer zum Beispiel über das Versetzen oder Entfernen von Wänden nachdenken. Die gute Nachricht: Wer sich, beispielsweise nach dem Auszug der Kinder, mehr Wohnkomfort durch größere Räume gönnen möchte, hat im Grunde alle Freiheiten. Der Experte weist lediglich daraufhin: „In diesem Bereich muss unbedingt ein Fachmann hinzugezogen werden, um die Statik eines Gebäudes nicht zu gefährden.“

Vor allem, wenn ohnehin eine Sanierung oder Renovierung ansteht, lassen sich Synergieeffekte nutzen. Deshalb lohnt es sich, in diesem Zuge gleich über Maßnahmen zur Barrierefreiheit nachzudenken. „Eine Wohnung barrierefrei oder zumindest barrierearm zu machen, erfordert häufig einen geringeren Aufwand als viele annehmen“, sagt Schonlau. Denn es geht regelmäßig gar nicht um größere Besonderheiten, wie Rampen oder ähnliches. Vielmehr sind grundsätzliche Dinge ein Thema, die sich mit kleinen Eingriffen umsetzen lassen – wie etwa die Verbreiterung von Türen. So müssen Durchgangstüren eine lichte Breite von 90 Zentimetern aufweisen. Bei Innentüren genügen, sofern diese nicht für Rollstuhlfahrer geeignet sein müssen, 80 Zentimeter, damit diese als barrierefrei gelten. Verlangt werden außerdem Bewegungsflächen vor den Türen von 1,20 Meter in der Tiefe und 1,50 Meter bzw. bei Schiebetüren 1,90 Meter in der Breite. Ebenfalls in den meisten Fällen ein Thema: die Sanitärräume. Auch hier geht es um genügend Raum für die entsprechende Bewegungsfreiheit. Hinzu kommen besondere Ausstattungsmerkmale wie unterfahrbare Waschtische oder bodengleich Duschen. Besonders groß muss das Bad dafür nicht sein: „Selbst in Bädern mit wenigen Quadratmetern lässt sich eine barrierefreie oder barrierearme Gestaltung verwirklichen.“ Dass die Sanitärräume anschließend eher Krankenhausbadezimmern ähneln, gehört inzwischen der Vergangenheit an. So genügen barrierefreie Badmöbel heutzutage den höchsten Ansprüchen an Optik und Design.

Bei der Finanzierung solcher Umbaumaßnahmen können Hausbesitzer übrigens Förderungen und günstige Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen. Das Zuschussprogramm „Barrierereduzierung“ ermöglicht dabei einmalige Zuschüsse bis zu 6.250 Euro. Im Kreditprogramm „Altersgerecht Umbauen“ werden unabhängig vom Alter des Antragstellers günstige Kredite bis zu 50.000 Euro gewährt.

© KfW Bankengruppe / T. Futh
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Frank Schonlau

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